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Jahreshauptversammlung 2018

Einladung zur Jahreshauptversammlung
Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Mittwoch,den 25.April 2018 um 20.00 Uhr in unserem Versammlungsraum beim Albverein Neuhausen statt.
Tagesordnung:
  1. Begrüssung durch den 1.Vorsitzenden
  2. Bericht des 1.Vorsitzenden
  3. Bericht des Schriftführers
  4. Bericht des Schatzmeisters
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Schatzmeisters
  7. Anträge
  8. Verschiedenes
Anträge sind bis zum 18.04.2018 beim Vorstand einzureichen.
Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen aller Mitglieder wird gebeten.

 

Kenntnisnachweis ist online verfügbar

Als Piloten von Flugmodellen, hierzu gehören insbesondere auch Drohnen/Multicopter, sind wir Teilnehmer am Luftverkehr und teilen uns den Luftraum mit der bemannten Luftfahrt.

Mit der am 07. April 2017 in Kraft getretenen „Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbemannten Fluggeräten“ hat das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Vorgaben für Modellflugsportler mit Wirkung zum 01. Oktober 2017 verschärft.

Außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis ist der Kenntnisnachweis für den Betrieb eines Flugmodells in Flughöhen von mehr als 100 Meter über Grund oder mit über 2 Kilogramm Abfluggewicht erforderlich. Für Multicopter/Drohnen gilt dort eine ausnahmslose Flughöhenbegrenzung von 100 Meter über Grund.

Als beauftragter Luftsportverband kann der Deutsche Modellflieger Verband Kenntnisnachweise für Modellflugsportler ab 14 Jahren ausstellen. Dieser ist fünf Jahre gültig und kostet gemäß behördlicher Gebührenordnung 25,‑ Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (inkl. MwSt.: 26,75 Euro).

Hier kann man den Kenntnisnachweis beim DMFV erwerben: