Wie so oft in letzter Zeit hatten wir Mittwoch Abend Premiumflugwetter. Nicht vergessen: Am Samstag ist Sommerfest – hoffentlich bleibt das Wetter so!
Archiv des Autors: fsmcneuhausen
16.06.2018 – Sommerlicher Flugbetrieb
Ab jetzt – mittwochabends auf dem Flugplatz!
Bei schönem Wetter treffen wir uns ab jetzt am Mittwoch Abend bis etwa Ende Juli auf dem Flugplatz – statt in der Schlossscheuer (wie immer ab etwa 19:00 Uhr).

Save the date – Sommerfest am 21.07.2018
Am 21.07. feiern wir unser Sommerfest ab 13:00 Uhr auf dem Flugplatz. Bei schlechtem Wetter ist unser Reservetermin der 28.07.
Jahreshauptversammlung 2018
- Begrüssung durch den 1.Vorsitzenden
- Bericht des 1.Vorsitzenden
- Bericht des Schriftführers
- Bericht des Schatzmeisters
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Schatzmeisters
- Anträge
- Verschiedenes
Dreikönigsfliegen am 06.01.2018
Save the date – Weihnachtsfeier am 23.12.2017
Unsere Weihnachtsfeier findet am 23.12 um 19:00 Uhr in Neuhausen im Schützenhaus Neuhausen (Schloßstraße 64) statt. Dazu sind alle Mitglieder mit Anhang herzlich eingeladen.
Flugplatz am 31.10. und 01.11.
Kenntnisnachweis ist online verfügbar
Als Piloten von Flugmodellen, hierzu gehören insbesondere auch Drohnen/Multicopter, sind wir Teilnehmer am Luftverkehr und teilen uns den Luftraum mit der bemannten Luftfahrt.
Mit der am 07. April 2017 in Kraft getretenen „Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbemannten Fluggeräten“ hat das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Vorgaben für Modellflugsportler mit Wirkung zum 01. Oktober 2017 verschärft.
Außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis ist der Kenntnisnachweis für den Betrieb eines Flugmodells in Flughöhen von mehr als 100 Meter über Grund oder mit über 2 Kilogramm Abfluggewicht erforderlich. Für Multicopter/Drohnen gilt dort eine ausnahmslose Flughöhenbegrenzung von 100 Meter über Grund.
Als beauftragter Luftsportverband kann der Deutsche Modellflieger Verband Kenntnisnachweise für Modellflugsportler ab 14 Jahren ausstellen. Dieser ist fünf Jahre gültig und kostet gemäß behördlicher Gebührenordnung 25,‑ Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (inkl. MwSt.: 26,75 Euro).
Hier kann man den Kenntnisnachweis beim DMFV erwerben:







